Honorar
Basis: Der Basisansatz, den wir vereinbaren, hängt vom konkreten Mandat ab (Komplexität / Bedeutung Ihres Anliegens, übernommene Verantwortung, Fremdsprachenkenntnisse und Spezialisierung usw.). Reisezeiten werden grundsätzlich ebenfalls zu diesem Ansatz verrechnet.
Zuschlag: Für besonders dringliche Arbeiten, die (aus Gründen, die nicht in meiner Arbeitsorganisation liegen) ausserhalb der üblichen Bürozeiten geleistet werden müssen (z.B. von einem Tag auf den anderen), wird ein angemessener Zuschlag auf dem Basisansatz erhoben, den wir ebenfalls vereinbaren.
Barauslagen: Die Barauslagen werden grundsätzlich gemäss den tatsächlichen Aufwendungen verrechnet (z.B. für Hotel oder Bahn). Kleinspesen wie Porti, Fotokopien, elektronische Kommunikationsmittel usw. werden pauschal mit 4% des verrechneten Honorars in Rechnung gestellt.
Mehrwertsteuer: In Gerichtsverfahren bestimmt sich das Honorar nach dem Tarif, den der Kanton festgelegt hat, in dem das Verfahren stattfindet (Honorarordnung, Anwaltstarif, o.ä.). Dieses Honorar ist abhängig vom Streitwert oder vom Zeitaufwand. Es kann eine davon abweichende Honorarvereinbarung getroffen werden.